1. Aufruf: Wissenschaftler kritisieren Genderpraxis des ÖRR www.linguistik-vs-gendern.de Rund 500 namhafte Linguisten und Sprachwissenschaftler setzen sich für eine genderfreie Sprache im öffentlich- rechtlichen Rundfunk ein
2. Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 26.03.2021 zur geschlechtergerechten Sprache www.rechtschreibrat.com Der Rechtschreibrat spricht sich gegen Gendersternchen, Doppelpunkte und andere Zusätze aus.
3.Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 26.5.2020. (1 BvR 1074/18.) www.bundesverfassungsgericht.
4.Thüringer Landtag, Beschluss vom 11.11.2022 „Gendern? Nein Danke! Drucksache 7/ 6571 Der Thüringer Landtag hat beschlossen, dass die Landesbehörden keine Gendersprache verwenden sollen
5.Hamburger Volksinitiative „ Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ www.vds-ev.de Die Volksinitiative des Vereins für deutsche Sprache will das Gendern in der Hamburger Verwaltung per Gesetz beenden
6. Fabian Payr: Von Menschen und Mensch*innen – 20 gute Gründe, mit dem Gendern aufzuhören, Springer-Verlag 2021 Eine kritische Auseinandersetzung mit den Grundprämissen des Genderns und ein Plädoyer gegen das von oben verordnete „betreute Sprechen“.
7. Das Genderwörterbuch „Geschickt Gendern“. www.geschicktgendern.de Eigentlich zur Förderung der Gendersprache gedacht, erweist sich dieses Wörterbuch als das beste Argument gegen das Gendern, weil es minutiös von A – Z beschreibt, was Gendern aus unserer Sprache macht. Hier einige Kostproben: Absender = absendende Person; Aktionärsversammlung = Versammlung von Personen mit Aktienbesitz; Animateur = Freizeitbetreuungsperson; Apotheker = approbierte pharmazeutische Fachkräfte; Architekt = Baukunstgestaltende Person; Zauberer = Zauberkraft ausübende Person; Zuschauer = Person aus dem Publikum
8. Roland Kipke, Sind wir moralisch verpflichtet, eine gendergerechte Sprache zu verwenden? Der Autor, Philosoph und Ethiker, weist überzeugend nach, dass sich eine Pflicht, „gendergerecht„ zu sprechen und zu schreiben, ethisch und moralisch nicht begründen lässt und dass entsprechende Forderungen von Verlagen, Gleichstellungsbeauftragten, Reviewern, illegitim sind.
Bundesländern wurde es durch die Regierungen bereits gestoppt (Thüringen, MVP)
In BW hat die FDP vor kurzem einen Antrag eingebracht, der in etwa unserem Gesetzentwurf und einem Beschluss der CDU-Landtagsfraktion entspricht. Diese hat gegen ihren eigenen Beschluss gestimmt, da sie nicht mit der AFD gemeinsam stimmen wollte.
Nachdem der Landtag entschieden hat, sollte jetzt das Volk sprechen und da ist das Volksbegehren das beste Mittel.
Initiiert wurde das VB durch einen Initiativkreis von 78 Persönlichkeiten, vor allem aus der Kurpfalz, die als Erstunterzeichner den Aufruf zum VB unterzeichnet haben. Wir verstehen uns als überparteiliche und unabhängige Initiative.
Als Vertrauensmann, dh. als Ansprechpartner und Organisatoren fungiert Prof. Klaus Hekking, Rechtsanwalt in Heidelberg
Die Initiative wir auch vom Verein für deutsche Sprache (VDS) unterstützt, der in Hamburg eine eigene Volksinitiative gestartet hat.
Nach der Landesverfassung müssen die Initiatoren einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung einreichen, der von 10.000 in Baden-Württemberg bei Landtagswahlen stimmberechtigten Wählern unterzeichnet werden muss.
Wir haben dazu den Entwurf eines „Gesetzes zur Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung in Baden-Württemberg“ kurz „Stoppt Gendern in BW“ mit Begründung erarbeitet und auf der Website www.stoppt-gendern-in-bw.de veröffentlicht, so dass die Bürger sehen können, worüber abgestimmt werden soll und was sie unterstützen
Wir wollen niemand das Gendern verwehren. Wer so reden und schreiben möchte, soll und kann dies gerne tun. Das ist das gute Recht jedes Einzelnen auf Rede- und Meinungsfreiheit nach Art.5 GG.
Wir lehnen es jedoch ab, dass die Landesregierung und die sonstigen Einrichtungen des Landes, zB Ämter und Behörden, Hochschulen und Schulen die Gendersprache qua Gesetz, VO, oder Verwaltungsvorschriften den Bürgern und den Mitarbeitern des Landes verordnen.
Maßstab ist die amtliche Rechtschreibung, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung aufgrund der fortlaufenden Beobachtung der Sprachentwicklung im deutschsprachigen Raum dokumentiert.
Sprache entwickelt sich im Alltag durch die Sprechpraxis der Bürger und sollte nicht durch staatliche Vorgaben reguliert werden.
Genderzwang verstößt aus unserer Sicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Rede- und Meinungsfreiheit der Bürger.
Wir lehnen es weiter ab, dass Prüfungsleistungen in öffentlichen Universitäten, Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und in privaten, unter Aufsicht des Landes stehenden Bildungseinrichtungen deshalb schlechter bewertet oder mit Punktabzügen bedacht werden, weil sie nicht in Gendersprache verfasst wurden, wie dies verschiedentlich zu beobachten war.
Wir sind der Meinung, dass die Gendersprache, die Prägnanz, die Natürlich
Das entspricht übrigens den Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann und dem CDU Fraktionsvorsitzenden Hagel, die wir beide persönlich angeschrieben haben, unserem Antrag beizutreten, um ihre Haltung in dieser Sache zum Ausdruck zu bringen.
Ja, die gibt es mit dem „Merkblatt zur praktischen Unterstützung bei der Anwendung der verbindlichen Vorgaben in Nummer 1.6.5 der Vorschriftenrichtlinien (Anlage 2 zur Vorschriftenanordnung – VAO) zur Verwendung einer geschlechtergerechten Rechts- und Amtssprache“
Daneben gibt es eine Vielzahl behördeninterner Reglungen für den Gebrauch der sog. „geschlechtsneutralen Sprache“
Diese wären künftig unzulässig, wenn unser Gesetz in Kraft treten würde.
Ein Volksbegehren in einem großen Flächenland zu organisieren, ist eine riesige Herausforderung. Das sog. Volksabstimmungsgesetz stellt beachtliche Hürden für die direkte Demokratie auf.
Ohne Digitalisierung wäre das nicht zu schaffen. Wir nehmen da die Landesregierung beim Wort, die im Koalitionsvertrag festgehalten hat, dass sich die Landesverwaltung in Bezug auf die Digitalisierung in einem umfassenden digitalen Transformationsprozess befindet, mit dem die Verwaltung innovativ und agil auf die Zukunft aufgestellt werden soll.
Unser Volksbegehren ist ein schönes Beispiel, wie man den Willen des Volkes digital zum Ausdruck bringen kann.
Wir haben das Verfahren 2-stufig organisiert
Zunächst erfolgt die Registrierung der Unterstützer digital auf unserer Website, wo sich jeder einschreiben kann und zugleich sieht, wie viele Bürger bereits mitmachen. So können wir allen Bürgern in BW eine Teilnahme ermöglichen, auch den älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum. Das funktioniert hervorragend, wie die Zahlen zeigen.
Parallel dazu füllen die Abstimmenden den amtlichen Stimmzettel des Landes nach § 25 der Stimmordnung und gemäß § 37 des Volksabstimmungsgesetz eigenhändig handschriftlich aus, scannen ihn und schicken ihn per mail an oder per Post an uns.
Das funktioniert sehr gut. Viele Bürger fragen uns, warum das Verfahren nicht vollständig digitalisiert ist, aber so ist halt das Gesetz.
Wenn wir das Quorum für den Antrag erreicht haben, also mindestens 10.000 in BW wahlberechtigte Bürger, werden wir nochmal einen Recall machen und alle anmailen, damit die die den amtlichen Stimmzettel noch nicht abgegeben haben, ihn ausfüllen und an uns schicken.
Für die Sammlung der Unterschriften für den Zulassungsantrag gibt es keine Befristung. Wir werden deshalb das Verfahren noch weiterlaufen lassen, auch wenn die 10.000 erreicht sind, auch weil erfahrungsgemäß nicht alle eingereichten Stimmen gültig sind. Jede Stimme mehr ist eine Bekräftigung des Volkswillens, der von den Regierenden ernst genommen werden muss.
Das Gesetz sieht dazu vor, dass die Wohnsitzgemeinden die eingereichten Stimmzettel überprüfen, also die Wahlberechtigung und die Gültigkeit der Beteiligung bestätigen.
Da kommt nochmal richtig Arbeit auf das Team zu: Wir müssen die Stimmzettel nach Gemeinden sortieren und ihnen zuschicken. Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden möglichst niedrig zu halten, haben wir das Verfahren zentralisiert, dh. es muss nicht jeder einzeln auf das Rathaus gehen und sich die Wahlberechtigung bescheinigen lassen, sondern wir schicken die erhaltenen Stimmzettel aus einer Gemeinde gebündelt dorthin, so dass die Rathäuser das in einem Zug für alle Abstimmenden erledigen und uns dann die geprüften Stimmzettel via Mail zuleiten können. So ist es für die Gemeinden am einfachsten
Dazu sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
Alle gültigen Stimmen werden in Papierform in Ordnern gesammelt und der Landesregierung übergeben. Dies prüft, ob das Gesetz der Verfassung entspricht und die notwendige Zahl der von 10.000 Stimmen erreicht wurden. Wir werden dann mit der Landesregierung sprechen, um ihre Haltung zum Gesetzentwurf festzustellen. Übernimmt sie ihn als eigenen Entwurf, könnte er im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.
Lehnt Sie ihn ab, müssten wir das eigentliche Volksbegehren durchführen. Dafür müssten wir derzeit rund 770.000 Unterschriften sammeln. Das ist eine gewaltige finanzielle, logistische und organisatorische Herausforderung, über die wir dann neu entscheiden müssen. Hier wird sich zeigen, ob auch die 10.000 Antragsteller weiter für das Anliegen kämpfen und in ihren Netzwerken weitere Unterstützer mobilisieren.
Zwei Erfahrungen lassen sich herausstellen:
Insgesamt haben seit dem Beginn der Initiative Mitte März über 13.000 Menschen elektronisch ihre Unterstützung erklärt. Wir werden in den nächsten Tagen alle Unterstützer per E-Mail anschreiben und um die Einreichung eines formgerechten Stimmzettels bitten. Wenn wir mindestens 10.000 gültige Stimmzettel haben, können wir den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium stellen. Wir werden Sie dann rechtzeitig über die weiteren Schritte via Email informieren.